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1. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 45

1865 - Eisleben : Reichardt
45 der zu gewinnen. Diese werben aber vom Dictator Au- lus Posthumius am See Re gilt ns völlig geschlagen. Tarquinius begibt sich nach Cumä, wo er stirbt. 494 Auswanderung a_itf den heiligen Berg. Das drückende Schulbrecht veranlaßt die Plebejer, den Kriegsbienst zu verweigern, Nach Zusage der Verbesse- rung ihres Looses, ziehen sie in den Krieg gegen dievols- ker. Als die Patricier wieberholentlich ihr Wort nicht hielten, wanbern die Plebejer, l8000 Mann stark, auf den heiligen Berg, l) um bort eine selbstständige Rieder- lassung zu grünben. Men en ins Agrippa bewegt sie zur Rückkehr, m) und sie erhalten das Recht, zu ihrem Schutze 2 Volkstribunen zu erwählen, die durch ihr Veto jebes volksfeinbliche Gesetz verhinbern und diecon- sule zur Recheuschast ziehen konnten. Ihre Zahl stieg balb aus 5, enblich aus lo. Auch Aebilen eingesetzt. 49t Marcius Cvriolanusu) geht zu den Volskern. Er hatte den Rath gegeben, währenb einer Hungersuoth die Plebejer nur dann zu unterstützen, wenn sie ihre Rechte aufgäben. Deshalb würde er von den Tribunen vor die Tributcomitieu gefordert und flieht. 488 (^ortolan belagert Rom. An der Spitze der Volsker bedrängt er Rom, bis Mut- tev Veturia) und Gemahlin (Volumina > ihn zum Ab- züge bewegen. Er soll dafür getödtet worden sein. 4*6 Ackergesetz des Sp. Cas fins Vis cell in us. Cassins wurde-hingerichtet, der Tribun Genucius, der das Ackergesetz durchführen wollte, ermordet. 477 Untergang der Fabier an der Cremera. Das Fabische Geschlecht, 30t> Männer mit ihren 4000 Clienten (Hörigen), befehdete die Vejenter auf eigene Hand o)'von einem Castell aus. In einen Hinterhalt ge lockt (Viehheerde», fielen sie sämmtlich. Nur ein in Rom zurückgebliebener Knabe soll das Geschlecht fortgesetzt haben. (462) Der Tribun Terentillus Arsa fordert geschrie- bene Gesetze. Die Patricier widersetzten sich hartnäckig. Es kam zu Ge- waltthätigkeiteu, bei denen sich der stolze Käso Qüinc- tius besonders hervorthat. Vor das Volksgericht geladen 0 Etne Meile nordostlich uon Rom getegeu. m) Angeblich durch Erzàhìung der Fabel vom Alaqeii imb den Glicdern. n) So ffenaunt vou jeitiem Heldeumuthe bei der Einnahme Don Corioli. o) Man batte sie beschuldigt, den Krieg atlr> Hah gegen das Boll muth- willig veranlaht zu haben.

2. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 103

1865 - Eisleben : Reichardt
— 103 — 1134 Albrecht der Bär, Graf von Ballenstedt mit der Nordmark belehnt. Er hatte als Verwandter der Billungen Ansprüche auf Sachsen erhoben, zerfiel darüber mit Lothar, wurde aber von diesem mit der Nordmark abgefunden. Albrecht ist glücklich gegen die Wenden, erbt das Ha- velland von Pribislav, nennt sich Markgraf von Brandenburg. Besiegung des Jaczo. o) Mit Al- brecht beginnt die Reihe der askanischen Markgra- fen, p) die von 1134- 1319 regieren. 1 137 —1154 Dia bohenstaufisben oder schwäbischen Kaiser. 1)36—1152 Konrad 111. Heinrich der Stolze, der selbst nach der Krone ge- strebt hatte, verweigerte die Huldigung, wurde daher in die Acht und beider Herzogthümer für verlustig erklärt. Doch vermochte Albrecht der Bär sich nicht in den Besitz des ihm zugesprochenen Sachsens zu setzen, und Kon- rad mußte dasselbe dem Sohne' Heinrichs des Stolzen, dem jungen Heinrich dem Löwen, x) überlassen, r) Baiern kam jedoch an den Markgrafen Leopold von Oe streich, einen Babenberger. Während dieser Kämpfe 1140 Belagerung von Weins- berg. Ruf: „Hie Welf, hie Waiblingen! s) Die treuen Weiber. 1147—1149 Der zweite Kreuzzug. Edessa war durch Nureddin, den Fürsten von Mosul, er- obert und viele Christen als Sklaven verkauft worden. Der Abt Bernhard von Clairvaux predigt das Kreuz, auch in Speier vor Konrad. Er und Lud- wig Oll. von Frankreicht) suchten vergebens das Verlo- rene wieder ju gewinnen. Die Heere in Kleinasien fast aufgerieben, u) ------------ o) Sage vom Schildhorn bei Spandau. p) Sie heißen auch die Anhaltiner Askanier kommt her von Ascania (Ascaria) = Aschersleben, q) Für ihn kämpft sein Oheim Welf von Altors. r) Albrech d. B. dadurch entschädigt, dast er Brandenburg als ein von Sachsen unabhängiges Fürstenthum erhält. s) Unter Ghibellinen i= Waiblinger) verstand man die kaiserliche Par- tei, unter Welsen die gegenkaiserliche, später besonders die päpst- , liche. t) Sühnung für die Verbrennung der Kirche in Bitry. ir Berrath der griechischen Wegweiser. Wassermangel und Ueberfall der Seldschucken.

3. Bd. 3 - S. 558

1838 - Eisleben : Reichardt
558 Australien. vom ersten Range, welche nicht eine einzige Linie am Leibe haben. Eben so wenig bezeichnen die einzelnen Muster und Zeichnungen den Rang und Stand der Person. Alles hangt von dem Geschmack des Künstlers ab oder von der Weisung, die er darüber empfangt. Das Verfahren bei dem Tatowiren in Neuseeland ist übrigens anders als auf den meisten andern Inseln der Südsee. Es werden nämlich hier sehr tiefe Einschnitte in die Haut gemacht, welche tiefe Furchen und starke Schwielen hinterlassen. Die Missionare haben auf allen ihren Stationen das Tatowiren untersagt. Wer sich bei ihnen niederlassen will, darf diese Sitte nicht länger beobachten, so daß wohl mit der weitern Verbreitung des Christenthums dieser Gebrauch allmahlig ganz aufhören dürste. Das Klima erlaubt auf Neuseeland dem Menschen schon nicht mehr nackt zu gehen. Ihre Kleidung besteht aus einer Matte, aus Neuseeländischem Flachs gewebt, die um die Mitte des Leibes geschla- gen und durch einen Gürtel befestigt wird, und bis zum Knie herab- hängt — und aus einem Mantel, gleichfalls aus einer Matte be- stehend, der vorn auf der Brust zugebunden und bei den Häuptlingen mit allerlei buntem Pelzwerk gefüttert ist. Man sieht zuweilen Man- tel, die so schön und kunstreich verbrämt sind, daß kein Europäisches Land sie in größerer Vollkommenheit hervorbringen kann. Einige sind weich, wie Sammet glänzend und geschmackvoll mit Figuren geziert, zum Theil roth gefärbt. Die Ohren sind durchbohrt und mit aller- hand Verzierungen behängt. Vorzüglich tragt man Gehänge von Nephrith, die .nicht übel geschnitzt sind und menschliche Figuren vor- stellen. Ihre Piroguen oder Fahrzeuge sind ebenfalls mit großer Geschick- lichkeit gemacht; sie theilen sich in Kriegsfahrzeuge und gewöhnliche Boote. Erstere sind wohl 60 F. lang und 6 F. breit, und können gegen 60 Personen fassen. Ihr Hintertheil läuft hoch hinauf, ist sehr künstlich ausgeschnitzt und mit Flechtwerk behängen; gewöhnlich stellt die Schnitzarbeit einen großen Thierkopf mit gräßlichem Rachen und lang herausgesteckter Zunge vor. Die kleinern Fahrzeuge dienen vorzüglich zum Transport, zum Handel und zum Fischfänge. Es giebt unter den Neuseeländern nur zwei Klassen des Volks, freie und Sklaven. Jeder freie ist dem andern gleich und in seiner Familie unabhängig und hat über alle Mitglieder derselben unum- schränkte Gewalt. Die Jugend wächst in völlig ungebundener Frei- heit auf, bis die Mädchen mannbar und die Knaben stark genug ge- worden sind, in den Krieg zu gehen. Die Neuseeländer sind in vie- le kleine Gemeinden oder Stämme getheilt, die unter Häuptlingen ste- hen, deren Autorität aber nur im Kriege anerkannt wird, und die in ihren Dörfern keine besondere Autorität haben. Jeder andere Freie des Stammes dünkt sich in keinem andern Stücke geringer als der Häuptling, zu welcher Würde in der Regel der gewählt wird, der

4. Bd. 3 - S. 517

1838 - Eisleben : Reichardt
Neuholland. 517 1 mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, die indeß nach und nach glücklich überwunden wurden, so daß jetzt sich biet eine sehr blühende Kolonie befindet und man an der Stelle öder Strecken Städte, Dör- fer. Gärten, Wiesen und Fruchtfelder erblickt, wo Ackerbau, Viehzucht und Handel immer mehr aufblühen. Die Viehzucht, besonders Schafzucht ist wichtiger als der Ackerbau. Man gewinnt die schönste feinste Wolle, die bereits einen wichtigen Ausfuhr-Artikel ausmacht. 1835 belief sich die ausgeführte Wolle auf fast 2,700,000 Pfund und 1829 zählte man bereits 536,000 Schafe 263,000 Stück Rind- vieh und 12,500 Pferde. In demselben Jahre waren über 2,900,000 Acres Land verliehen, wovon jedoch nur 71,500 angebaut waren. 1833 waren schon über 4 Millionen Acres Land verliehen. Die Ko- lonie hat sich so erweitert, daß sie 20 Provinzen oder Grafschaften begreift, worunter Cumberland die bevölkertste ist und 1836 32,797 E. hat, während die Grafschaft Philipp nur 247 hatte. Die Ge- sammtbevölkerung betrug 77,098 Menschen, die theils aus Militär- und Civilbeamten, theils aus Kolonisten, die sich freiwillig niederge- lassen haben, theils aus Deportirten, die nach Verlauf ihrer Straf- jahre in der Kolonie geblieben und ansäßig geworden sind, theils aus Deportirten bestehen, deren Strafzeit noch fortdauert und die als Ge- fangene betrachtet und zu zweckmäßigen Arbeiten angehalten werden. Die Hauptstadt der ganzen Kolonie und der Sitz des Gouverneurs heißt Sydney, wo die 9 Kirchspiele derselbew 19,729 Menschen enthielten. Außer dieser in Neusüdwales angelegten Kolonie haben die Brit- ten auch 1803 eine Verbrecher-Kolonie auf der großen an der Süd- küste von Neuholland gelegenen Insel Vandiemensland oder Tasmania angelegt, die sich nach und nach ganz auf dieselbe Weise wie Neusüdwales ausgebildet hat, ja im Vergleich mit jener verhältniß- mäßig weit schneller vorgeschritten ist. Ihre Wollerzeugung fängt mit Recht an bedeutendes Aufsehn zu erregen und es dürfte nicht lange dauern, so wird die kleinere Besitzung die größern in manchen Kul- tur- und Industriezweigen überflügelt haben. Ungeachtet sie 15 Jahre später als die Kolonie von Neusüdwales > gegründet wurde, hatte sie schon 1835 zu Anfang des Jahres eine Bevölkerung von 35,248 Menschen, worunter 22,173 Freie und 13,075 Deportirte, und ihre Hauptstadt Hobarttown war von 13,000 Menschen bewohnt. Die Summe der ausgeführten Wolle betrug 1,522,000 Pfund. An Vieh wurden 1834 gezählt 767,000 Schafe, 74,000 Stück Rind- vieh und über 7000 Pferde. Ureinwohner giebt es aus Vandiemens- land gar nicht mehr, indem die geringen, letzten Reste derselben durch Überredung dahin gebracht worden sind, daß sie nach einer Insel in der Baßstraße sich überführen ließen, wo sie nach ihrer Weise leben und allmahlig an ein geordnetes Leben gewöhnt werden sollen.

5. Bd. 2 - S. 166

1837 - Eisleben : Reichardt
166 Europa. auf welche sich damals das Griechische Kaiserthum beschränkte, erstürmte und so demselben ein Ende machte. Den Griechen ward von den Er- obern Leben und Eigenthum, ja selbst Anfangs eine Art Freiheit zu- gesichert, dagegen mußten sie an den Türkischen Oberherrn eine gewisse Kopfsteuer (Charadsch) bezahlen. Nach und nach ward das Joch strenger, als auch noch die letzten Besitzungen, die von den Trümmern des Griechischen Reichs in christlichen Handen geblieben waren, von den Türken allmahlig genommen wurden. Unter diesem Drucke san- ken Wissenschaft und Sittlichkeit in Griechenland immer mehr, wie- wohl das Volk dabei immer thätig und unternehmend und im Besitze des Handels und der Handwerke geblieben war. Mehrmals versuchten inzwischen die Griechen sich von dem immer unerträglicher werdenden Joche der Türken zu befreien. Allein es fehlte an Einheit und hauptsächlich an Hülfe von Außen. Daher mißlan- gen solche Versuche entweder gänzlich und machten ihre Unterdrücker noch harter gegen sie, oder sie erloschen mit dem Tode des kühnen Ur- hebers z. B. Skanderbegs. Indessen hatte die größere Kultur, welche die Griechen durch Studien der Edelsten und Reichsten unter ihnen in fremden Landern erlangten und einige geheime Verbindungen in den Jahren 1814 und 1816 (insbesonoers die Hetaria oder dev Bund der Freunde) einen neuen Aufstand eingeleitet, welcher 1821 wirklich ausbrach. Zuerst ergriffen die Griechen in der Wallachei und Moldau die Waffen und bald darauf auch die in Morea, in einigen Theilen Livadiens und in vielen Inseln des Ägeischen Meeres die Waffen, um den Druck der Knechtschaft zu beendigen. Der Ausstand in der Wallachei und in der Moldau war zwar bald von den Türken getilgt, doch nicht also in Morea und auf den Inseln. Insbesondere bekamen die Griechen durch den Aufstand der Inseln eine Seemacht von 180 Briggs, wahrend die Türken dadurch ihre besten Matrosen verloren. Bei den Türken erregte der unerwartete Griechische Aufstand den höchsten Unwillen und die entsetzlichste Grausamkeit. Mit mörderi- scher Wuth ward der Kampf geführt und von beiden Seiten wurden Greuelthaten begangen, vor denen die Menschheit schauderte. Doch den Griechen lächelte das Glück. Schon zu Ende des Jahres 1821 war fast ganz Morea, nur einige feste Platze ausgenommen, so wie auch Livadien der Türkischen Herrschaft entrissen, und das Meer von der Griechischen Flagge siegreich durchsegelt. Noch stand bisher die Nation der Griechen allein gegen das Reich der Osmanen, und befand sich sonach in einem sehr ungleichen Kampfe gegen ihre mächtigen Gegner. Allein die bisher bewiesene ausgezeichnete und erfolgreiche Vertheidigung gegen die Macht der Türken und verschiedene glanzende Waffenthaten erwarben den Griechen die Achtung und Theilnahme von ganz Europa. Philhellenen (Gciechenfreunde) strömten von allen Seiten herbei und allenthalben bildeten sich Vereine zur Sammlung von Geldbeiträgen für die Griechen. Dieser Umstand und die freiwilligen Dienste, welche

6. Bd. 2 - S. 297

1837 - Eisleben : Reichardt
Türke ft an. 297 schönste Gebäude in Buchara ist ein von dem Khan Abdulla errichte- tes Schulgebäude (Medresse), das den Namen Kokaltasch führt und 300 Gemächer oder Zellen enthalten soll. Die über einem hohen, den Eingang bildenden Bogen eingegrabenen Sprüche aus dem Koran nehmen einen Raum von mehr als 2 F. ein und bieten sich dem Auge mit demselben schönen Schmelz, wie die Kuppel der oben erwähn- ten Moschee dar. Es giebt, nach Burnes, der von einem Lehrer der dasigen Hochschulen darüber die vollständigsten Aufschlüsse erhielt, in Buchara etwa 366 große und kleine Schulen, von denen ein Drittheil aus großen Gebäuden besteht, wovon jedes gegen 70 — 80 Schüler oder Studenten fasset. Viele derselben fassen jedoch nur 20 Schüler, einige nur 10. Die Schulgebäude sind in der Art, wie die Karawan- serais eingerichtet; sie bilden nämlich ein Viereck mit einer zusammen- hängenden, alle 4 Seiten einnehmenden Reihe von kleinem Zellen, welche verkauft werden und 100 bis 200 Fl. werth sind. Der Lehrer und jeder Student hat eine bestimmte Einnahme, wozu die großen Reichthümer der Schulen dienen, indem ihnen alle Bazars und Bader in der Stadt, so wie ein großer Theil der Felder der Umgegend gehören, welche von frommen Personen nach und nach für sie gekauft worden sind. Das Gesetz gebietet überdies, daß die Staatseinkünfte zum Unterhalt der Kirche verwendet werden sollen; aber es wird wirklich nur ein Viertel davon so verwendet. Man findet in diesen Hochschulen Studenten aller umliegenden Länder, Persien ausgenommen; sie sind von jedem Alter jung und alt. Nach 7 oder 8jahrigem Studium kehren sie mit ihrer Gelehrsamkeit in ihr Vaterland zurück; einige jedoch bleiben für immer in Buchara. Der Besitz einer Zelle giebt den Studenten das Recht auf ein jährliches Stipendium aus den Einkünften der Schule und des Staates. Die Schulen werden auf Befehl des Khans auf ein halbes Jahr geschlossen, damit die Studen- ten durch Feldarbeiten etwas gewinnen können. Sie dürfen heirathen, aber ihre Frauen nicht in das Schulgebäude bringen. Zur Zeit der Studien sind die Klassen von Sonnenaufgang bis Untergang offen, der Professor immer zugegen, und die Schüler disputiren in seiner Gegenwart und unter seiner Leitung über theologische Fragen. Die Studenten sind ausschließend mit Theologie beschäftigt, die alle andern- Wissenschaften verdrängt hat, und sie haben sogar nicht die geringste Kenntniß von der Geschichte ihres Vaterlandes; kurz nie sieht man- anderswo eine größere Zahl von Faullenzern zusammen, die ihre Reli- gion, außer in Verrichtung des Gebetes, ohne Unterlaß verletzen, jedoch dabei eine große Meinung von sich haben und großes Gepränge machen. Meyendorf schätzt die hier befindlichen Schüler aller Art auf 10,000. Uber die Bevölkerung dieser Stadt sind die Angaben sehr ver- schieden. Meyendorf nimmt 80,000, hingegen Burnes 150,000 an. Andere rechnen 120,000, auch wohl 200,000 Individuen. Wer die

7. Bd. 2 - S. 503

1837 - Eisleben : Reichardt
Hinlerindien. 503 über die Eier zu setzen. Nach 10 ^ 12 Tagen erfolg! dann die Schmauserei, indem die Eier nün den gehörigen Grad der Reife erlangt haben und dem Gaumen eines Anamitischen Feinschmeckers am behaglichsten sind. Ein merkwürdiger Umstand ist es, daß die Eochinchinesen, welche in der Regel keine Leckermäuler sind, und davon die armem Klassen eine Menge bei uns verachteter Dinge, z. B. Rat- ten, Mause, Würmer, Alligators, Frösche rc. genießen, einen Wider- willen und selbst einen Ekel vor der Milch haben, indem sie behaupten, daß der Gebrauch der Milch als Nahrungsmittel wenig besser sey, als wenn man warmes Blut tränke. In den Straßen der großem Städte gehen Chinesische Köche mit schon völlig zubereiteten Speisen herum, welche sie dem Eßlustigen sogleich auf einem großen Brete vorlegen; am gewöhnlichsten ist darunter ein gebackenes, mit einer aus Zucker oder Syrup bereiteten Kruste überzogenes Schwein. Man bedient sich in Anam wie in China beim Essen dünner Stäbchen. Gewöhnlich steht in der Mitte des Tisches ein Napf mit Fifchbrühe, worein der Bissen ehe man ihn in den Mund steckt, getaucht wird. Das Getränk ist gemeiniglich Chinesischer Thee und eine Art Reißbranntwein. Die ärmern Klassen bedienen sich eines einheimischen Thees mit großen Blattern, der aber von geringerer Güte ist. Man speist an runden oder viereckigen, oft stark lackirten Tischen, woran aber nicht mehr als 4 Personen Platz haben. Die Frauen sind von der Tafel ausgeschlos- sen. Tischtücher und Servietten kennt rnan nicht. Das Geschirr ist Töpferwaare, bei den Reichern Porzellan. Betelkauen und Tabaksrau- chen sind allgemein üblich. Den Tabak rauchen sie in Gestalt kleiner Cigarren, die sie in Papier Wickeln. Sobald ein Mann sich ein Weib kaufen kann, heirathet er, denn dieß ist das allgemeine Verfahren, daß man an die Eltern einen Preis für die Braut bezahlt, der verschieden ist, nach dem Stande. Manns- personen aus den untern Klassen heirathen selten vor dem 30sten Jahre. Reiche thun es oft schon im 20sten Jahre. Das Alter, in welchem Weibspersonen aus den untern Ständen sich verheirathen ist das 17tc bis 20fte Jahr. Vielweiberei ist erlaubt, doch gilt die eine Frau nur für die rechtmäßige, wahrend die andern als Nebenweiber angesehen werden. Die erste Frau ist gewöhnlich eine Person von gleichem oder höhern Rang als der Mann, die Nebenweiber aber sind Personen von geringerm Stande und nicht viel besser als die Magde der eigentlichen Ehefrau. Die Ehe ist unauflöslich, ausgenommen wenn beide Par- theien in die Trennung willigen. Vor der Verheirathung ist den Frauenzimmern die vollkommentste Ungebundenheit oder vielmehr Aus- schweifung erlaubt. Für ein geringes Geld überliefert sogar der Vater seine Tochter den Umarmungen des Fremden oder des Gastes. Mag auch auf solche Weise ein Mädchen die Gesetze der Keuschheit verletzt Haben, so entehrt und befleckt dies den Ruf desselben gar nicht und hat auch keinen Einfluß auf seine künftige eheliche Verbindung, indem

8. Bd. 2 - S. 153

1837 - Eisleben : Reichardt
Osmanischcs Reich. 153 Begriffen für etwas Erlaubtes und Gerechtes. Dieses Rachegefühl verleitet ihn dann zum Raube, zum Morde und zu andern grausamen Handlungen. Mit der Muttermilch wird dem Knaben das furchtbare „Wer sich nicht rächt, ist ein ehrloser Schurke" eingeflößt und die Blutrache erbt sich von Vater auf Sohn und Enkel. Ist ein Monte- negriner von seinem Feinde erfchoffen worden (und dies geschieht nicht selten), so hat die Familie des Verstorbenen die Verpflichtung, diesen Mord durch einen neuen an irgend einem Gliede der Familie des Mörders zu sühnen. Eine Familie, die dieser Verpflichtung nicht nachkäme, würde vom ganzen Lande als entehrt betrachtet werden. Der Blutrachec lauert auf unschuldige Verwandte des Mörders und schießt sie aus sicherm Hinterhalte nieder. Lauert er zu lange vergeblich, so wagt er sich bis in die Nahe ihrer Wohnungen, und in Ermangelung eines Erwachsenen, genügt ihm jedes lallende Kind. Doch nie wird bei Ausgleichung der Blutrache ein Weib getödtet, welche Schonung nur eine Folge der tiefen Verachtung ist, worin das weibliche Geschlecht steht; denn ein Montenegriner halt es für den größten Schimpf ein Weib, ein in seiner Meinung so erbärmliches Wesen, zu tobten. Der Haß und die Rache entflammt sich von beiden Seiten, bald hat die Familie des Mörders, bald die Familie des Bluträchers mehrere Todte zu beklagen; die Zahlen werden gegenseitig gewissenhaft gleich gemacht, und dies dauert oft viele lange Jahre fort, bis dem blutigen Kampfe durch ein Lösegeld ein Ende gemacht wird, das der Mörder den Verwandten oder Erben des Gemordeten bezahlt; denn die Familie des Gemordeten bewahrt Jahre lang die blutbefleckten Kleidungsstücke, um durch die Vorzeigung derselben die Verwandten des Gemordeten zur Rache zu entflammen, weil nach dem herrschenden Volksglauben seine Seele nicht eher Ruhe findet, bis sein Mörder gefallen ist, oder sich durch ein Lösegeld losgekauft hat. — Den größten Handelsverkehr treiben die Montenegriner mit den Österreichischen Unterthanen auf den Granzmarkten von Cattaro und Budua. Der besuchteste Bazar ist jener von Cattaro, welcher wöchentlich dreimal vor dem einen Thore dieser Stadt gehalten wird. Aus Furcht vor der Pest werden dabei dieselben Maßregeln beobachtet, wie bei den Bazars an der Türkischen Gränze. Die Einheimischen und Montenegriner sind nämlich durch ein Geländer so von einander getrennt, daß keine Berührung Statt finden kann. Ein Gesundheitsbeamter und eine Militärwache halten die polizeiliche Ordnung aufrecht. An diesen Markttagen erhält eine bestimmte Zahl von Montenegrinern Einlaßkarten in die Stadt, nachdem sie vorher ihre Waffen auf dem Bazarplatze abgelegt haben. Den Weibern ist der Eintritt in dieselbe ohne Einschränkung erlaubt. Seit der Zeit die Montenegriner mit den Türken in friedlichen Ver- hältnissen leben, treiben sie auch mit diesen Handelsverkehr und bege- den sich zahlreich auf die Bazars an der Gränze. Die kleine Stadl Le sch oder Alessio, in Albanien, unweit des

9. Bd. 2 - S. 330

1837 - Eisleben : Reichardt
330 A sien. abgebrochen werden. Um das Blut eines erschlagenen Verwandten zu rachen, gelten alle Mittel für gesetzlich, nur darf der Mörder nicht tzetödtet werden, während er ein Gast in dem Zelte einer dritten Per- son ist, oder wenn er seine Zuflucht in das Zelt seines Todfeindes genom- men hat. In den meisten Fallen wird indessen der Preis des Blutes angenommen. Für die in den Kriegen zwischen 2 Stammen Getödte- ten wird der Preis des Blutes von denjenigen Personen verlangt, die sie, wie man weiß, wirklich getödtet haben. Doch wird auch zuweilen der Frieden auf die Bedingung geschlossen, daß auf beiden Seiten alle Blutrache gegenseitig erlassen seyn soll. Die Beduinen sind eine freie Nation. Die Freiheit und Unabhän- gigkeit der Einzelnen unter ibnen gränzt beinahe an Anarchie. Jeder Arabische Stamm hat seinen obersten Scheikh und jedes Lager (denn ein Stamm enthält oft mehrere Lager) hat einen Scheikh oder wenig- stens einen Araber von einigem Ansehen an seiner Spitze; aber der Scheikh besitzt keine merkliche Autorität über die Individuen seines Stam- mes, kann jedoch durch seine persönlichen Eigenschaft?! bedeutenden Einfluß erlangen. Seine Befehle würden mit Verachtung behandelt werden, aber seinem Rathe pflegt man zu folgen, wenn er zumal für einen in öffentlichen und Privatangelegenheiten erfahrnen Mann gilt. Man kann daher die Scheikhs oder Emirs, wie sich einige nennen, nicht als Fürsten betrachten. Ihr Vorrecht beschrankt sich darauf, ihre Namen gegen den Feind anzuführen, Unterhandlungen in Bezug auf Krieg oder Frieden zu feiten, den Ort fürs Lager zu bestimmen, aus- gezeichnete Fremde zu bewirthen rc. Aber auch diese Vorrechte sind sehr beschränkt. Von seinem Stamm oder Lager bezieht der Scheikh kein jährliches Einkommen. Stirbt ein Scheikh, so folgt ihm einer seiner Söhne oder feiner Brüder oder ein anderer Verwandter in feiner Würde, der sich durch Tapferkeit und Freigebigkeit ausgezeichnet har. Zum Schluffe unserer Schilderung der Beduinen müssen wir noch ein Paar Worte über ein Talent sagen, welches sie gemeinschaftlich mit den freien Indianern Amerikas besitzen, nämlich über die Fähigkeit, Fußstapfen von Menschen und von Thieren auf der Erde zu unter- scheiden. Zwar besitzt jeder Beduine einige Kenntniß in dieser Kunst, doch zeichnen sich nur einige der unternehmendsten und thätigsten Män- ner darin aus. Ein solcher kann in der Regel aus der Besichtigung, des im Sande zurückgebliebenen Eindrucks erfahren, welchem Indivi- duum seines Stammes oder eines benachbarten Stammes der Fuß- stapfen angehört, und ist deshalb zu beurtheilen im Stande, ob ein Fremder oder ein Freund die Straße gezogen sey. Er weiß auch aus der Flache oder Tiefe des Eindrucks, ob der Mann, von welchem der- selbe herrührt, eine Last trug oder nicht. Aus der Deutlichkeit oder Undeutlichkeit der Spur vermag er auch zu bestimmen, ob der Mann an diesem oder vorigen Tage oder vor zwei Tagen hier vorübergekom- men sey. Aus einer gewissen Regelmäßigkeit der Räume zwischen den

10. Bd. 2 - S. 371

1837 - Eisleben : Reichardt
Beludschistan. 371 Gegen ihre Oberhäupter sind die Beludschen sehr gehorsam. Ihre Woh- nungen sind Zelte (G h e d a n s) aus schwarzem Filze oder grober Lein- wand. Eine Anzahl solcher Ghedans bildet ein Tumun oder Dorf, und die Bewohner mehrerer Tumuns einen Khail. Einige Stamme, welche weniger dem nomadischen Leben ergeben sind, wohnen in Lehm- hausern, die befestigte Ortschaften bilden. Andere haben nur im Win- ter solche feste Wohnungen, den Sommer aber leben sie unter Zelten. Der Beludsche ist im Allgemeinen, wenn es nichts zu rauben und zu plündern giebt, trage und bringt wohl ganze Tage mit Nichts- thun und Tabakrauchen hin. Auch das Kauen des Opiums und des Hanfs ist sehr gebräuchlich, aber nie sieht man einen Betrunkenen. Ihre Nahrungsmittel sind Kuchen von Weizen und Gerste, Reiß, Datteln, Käse, süße und saure Milch, Fleisch, Zwiebeln, Knoblauch und die Blatter und Stengel der Asa fotida. Ihre Kleidung besteht aus einem groben weißen oder blauen Hemde von Leinwand oder Baum- wolle, das um den Hals zugeknüpft wird und bis an das Knie reicht, und aus weiten Beinkleidern, die entweder aus demselben Stoffe wie die Hemden oder aus einem gestreiften Zeuge, Susi genannt, gemacht sind. Auf dem Kopfe tragen sie eine kleine seidene oder baumwollene Mütze, und wenn sie im Staate sind, darüber einen Turban, und um den Leib eine Schärpe. Die Oberhäupter sind im Winter in ein Ukalig, eine Art Kaftan von Zitz, mit Baumwolle wattirt, geklei- det; der gemeine Mann wirft beim Ausgehen, einen von Ziegenhaaren oder Wolle verfertigten Mantel um. Der Anzug der Weiber gleicht dem des männlichen Geschlechts, und besteht in einem Hemde und sehr weiten, entweder ganz seidenen oder halb seidenen und halb baumwollenen Beinkleidern. Das Haar wird in Zöpfe geflochten und auf dem Schei- - tel zusammen gewickelt. Beim Ausgehen verhüllen sie ihr Gesicht. Selten nehmen die Beludschen, die sich zum Islam bekennen und zwar sämmtlich zur Sekte der Sunniten gehören, mehr als 1 oder 2 Weiber; die Oberhäupter höchstens 4; sie behandeln sie mit Aufmerk- samkeit und Achtung, erlauben ihnen aber nicht, sich öffentlich zu zei- gen; zugleich unterhalten sie eine große Zahl von Sklaven und Sklavin- nen. Bei den Heirathen wird ein Verlöbniß gemacht, wobei die Ge- schenke bestimmt werden, die der Bräutigam dem Vater und dieser dem Bräutigam giebt. Die Ehe wird von beiden Seiten treu gehalten und selten kommt ein Beispiel ehelicher Untreue vor. Wenn der Mann einer jungen Frau stirbt, so ist der Bruder verpflichtet, die Wittwe zu heirathen. Die Vergnügungen der Beludschen bestehen in der Jagd, der sie leidenschaftlich ergeben sind, in Leibesübungen, als Ringen, Fechten, Spießwerfen und Scheibenschießen, vorzüglich in einem Speer- spiel und in einem Nationaltanze, der aber bloß von Männern getanzt wird. Ihre Waffen sind Flinten, Spieße, Schwerter, Dolche und Schilder, wovon die besten aus dem Auslande eingeführt werden. Die Brahus, der zweite Hauptstamm der Beludschen, sind 24 *
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